Satzung
Mittelstandsverein Schöneiche bei Berlin e.V. (MVS)
§1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen „Mittelstandsverein Schöneiche bei Berlin e.V. (MVS).
2. Er hat seinen Sitz in der Gemeinde Schöneiche. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt/Oder unter der Nummer VR 2782 eingetragen.
§2 Zwecke
Der Verein versteht sich als unternehmerischer Treffpunkt in der Gemeinde
Schöneiche.
Er dient dem Gedankenaustausch und der Information der Unternehmer über
gemeindliche Angelegenheiten sowie wirtschaftspolitische Fragen der Region.
Er fördert die persönlichen Kontakte der Unternehmer der Gemeinde untereinander
sowie zu den Unternehmern der Nachbargemeinden.
§3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§4 Mitgliedschaft
1. Den Antrag auf Aufnahme in den Verein können Bürger/innen stellen,
1.1. deren Unternehmen in der Gemeinde seinen Sitz hat oder die mit ihrem Unternehmen in der Gemeinde wirtschaftlich tätig sind,
1.2. die selbständig unternehmerisch tätig sind und ihren Wohnsitz in Schöneiche haben,
1.3. die als leitende Mitarbeiter in einem Unternehmen oder einer Einrichtung tätig sind, die eine maßgebliche Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region haben.
Der Vorstand beschließt in einfacher Mehrheit über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes.
2.
2.1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder durch Tod des Mitglieds.
2.2. Die Mitgliedschaft endet zum Ende des Jahres, für das ein Mitglied trotz Erinnerung durch den Vorstand per Einschreiben/Rückschein zum 31. Dezember seinen Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt hat.
2.3. Die Mitgliedschaft endet zum Ende des Jahres, in dem die Voraussetzungen der Mitgliedschaft gemäß Ziffer 1. nicht mehr gegeben sind. Der Vorstand kann die Weiterführung der Mitgliedschaft anbieten.
3. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf den Schluss des Kalenderjahres zulässig.
4. Der Ausschluss erfolgt aus wichtigem Grund durch die Entscheidung des vertretungsberechtigten Vorstandes und zwar nach vorheriger Anhörung des auszuschließenden Mitgliedes. Der Beschluss wird dem Mitglied mittels Einschreiben/ Rückschein zugestellt und zwar an die letzte dem Verein bekannte Adresse des Mitgliedes.
5. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120,00 EUR. Er ist ein Jahresbeitrag und zum 31. März eines Jahres fällig.
§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. Sie haben unter anderem das Recht auf Inanspruchnahme aller Leistungen und Einrichtungen des Vereins, sofern solche für diesen besonderen Zweck geschaffen sind.
§6 Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlungen und der Vorstand.
§7 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird l mal im Jahr durch den Vorstand berufen. Die Einladung erfolgt spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung durch einfachen Brief, Fax, Email, an die dem Verein letzte bekannte Adresse eines jedes Mitglieds.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies mindestens 1/4 der Mitglieder verlangt. Für das Einladungsverfahren gelten die Vorschriften für die ordentliche Mitgliederversammlung.
3. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Stimmenvertretung ist ausgeschlossen.
4. Über die Beschlüsse der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Versammlungsleiter und von dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
5. Die Versammlung entscheidet über:
a) die Wahl und die Entlastung des Vorstandes
b) die Wahl des Kassenprüfers
c) die Festsetzung des Beitrages
d) die Änderung der Satzung
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Satzungsänderung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen.
6. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß berufene Mitgliederversammlung.
§8 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus :
1.1. dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern;
1.2. dem Schatzmeister;
1.3. dem Schriftführer;
2. Diese 7 Personen sind der Vorstand des Vereins im Sinne des §26 BGB. Je 2 Vorstandsmitglieder sind zur gemeinschaftlichen Vertretung befugt, darunter der Vorsitzende oder der Schatzmeister.
3. Der Vorstand entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht durch Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.
4. Der Vorstand kann ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied durch die Kooptierung eines Mitgliedes ersetzen. Die Vereinsmitglieder werden schriftlich informiert.
§9 Wahlen und Verfahrensvorschriften
1. Die Mitglieder des Vorstandes und die Kassenprüfer werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
2. Abstimmungen finden durch Handzeichen statt, es sei denn, dass das betreffende Organ mit einfacher Mehrheit geheime Stimmabgabe beschließt.
3. Stimmenthaltungen, leere und ungültige Stimmzettel gelten als nicht abgegebene Stimmen.
§10 Kassenprüfer
Zwei Kassenprüfer haben die Kasse und die Rechnungsbelege jährlich einmal zu prüfen. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören. Sie müssen Vereinsmitglieder sein. Auf Vorschlag des Vorstandes des MVS werden sie von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.
§11 Inkrafttreten und Gültigkeit der Satzung
Diese Satzung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.03.2011 in 15566 Schöneiche beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Schöneiche, 03.03.2011